Im kommenden Ausschuss für Finanzen und Ordnung am 3. März um 19:00 Uhr wird beraten, ob die Nutzung des Rathaus, der Dorfgemeinschaftshäuser usw. für Veranstaltungen, bei denen Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, oder in denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind, verwehrt werden kann. Die UWG erhofft sich eine Zustimmung aller demokratischen Parteien.

Hier der Link zum Antrag

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