Mehr Bürgerbeteiligung im Gemeinderat

In der ersten Ratssitzung einer Legislaturperiode wird u.a. die Geschäftsordnung des Rates beschlossen. Dort wird maßgeblich die formale Arbeitsweise des Rates und der Ausschüsse festgelegt.

Die UWG hat sich von Anfang an immer für die ergänzende Berufung externer fachkundiger Mitglieder in den Ausschüssen eingesetzt. Dies ist uns erstmalig in der Legislaturperiode 2011 – 2016 im Entwicklungsausschuss gelungen.

Im Antrag vom 31. Oktober 2016 haben wir deshalb gefordert, dass nunmehr auch im Jugend- und Sozialausschuss externe Beratung aus dem Kindergartenbereich sowie der Jugendarbeit erfolgt.
Außerdem sollte die Ladungsfrist für Anträge verlängert werden, damit die Mandatsträger sich besser inhaltlich vorbereiten können.

Nach kurzer und wenig kontroverser Diskussion wurden beide Anträge angenommen.